Allgemeine Hotelvertragsbedingungen (AHVB)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Hotelvertragsbedingungen (im Folgenden: AHVB) fassen den vertraglichen Rahmen zusammen, nach dem das Hotel Kálvária **** (H-9024 Győr, Kálvária u. 22/D.), betrieben von der Helen-Dent Kft. (Sitz: 9024 Győr, Kálvária u. 24/A., im Folgenden: Dienstleister), Übernachtungsverträge mit seinen Gästen abschließt.
1.2. Individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser AHVB, schließen jedoch die Möglichkeit separater, spezifischer Vereinbarungen mit Reisevermittlern, Veranstaltern oder anderen Parteien unter für das jeweilige Geschäft passende Bedingungen nicht aus.
2. Vertragsparteien
2.1. Die vom Dienstleister angebotenen Leistungen werden vom Gast in Anspruch genommen. Gibt der Gast die Bestellung der Leistungen direkt beim Dienstleister auf, wird der Gast Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden zusammen, sofern die Bedingungen erfüllt sind, zu den Vertragsparteien (im Folgenden: Parteien).
2.2. Wird die Bestellung der Leistungen im Auftrag des Gastes von einer dritten Person (im Folgenden: Vermittler) beim Dienstleister aufgegeben, regeln die Vereinbarungen zwischen Dienstleister und Vermittler die Bedingungen der Zusammenarbeit. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob die dritte Person den Gast rechtmäßig vertreten darf.
3. Art und Bedingungen der Leistungserbringung
3.1. Auf mündliche oder schriftliche Angebotsanfragen des Gastes sendet der Dienstleister stets ein schriftliches Angebot. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Angebotsversand keine konkrete Bestellung, entfällt die Angebotsbindung des Dienstleisters.
3.2. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast schriftlich abgegebenen Reservierung durch den Dienstleister zustande und gilt somit als schriftlich abgeschlossener Vertrag.
3.3. Mündlich abgegebene Reservierungen, Vereinbarungen oder Änderungen sowie deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister stellen keinen Vertrag dar.
3.4. Der Übernachtungsvertrag gilt für einen festgelegten Zeitraum.
3.5. Verlässt der Gast das Zimmer vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums dauerhaft, ist der Dienstleister berechtigt, die volle im Vertrag vereinbarte Leistung zu berechnen. Das vorzeitig frei werdende Zimmer kann vom Dienstleister erneut vermietet werden.
3.6. Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall kann der Dienstleister die Bezahlung bereits erbrachter Leistungen verlangen.
3.7. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist, dass die Gäste ihre Identität auf dem dafür vorgesehenen Formular (Anmeldeformular) und/oder durch Vorlage ihrer Ausweispapiere vor Zimmerbezug nachweisen. Ohne Anmeldung darf niemand im Hotel übernachten.
3.8. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist.
4. Beginn und Ende der Unterkunft (Check-in und Check-out)
4.1. Gäste haben das Recht, die gebuchten Zimmer ab 14:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zu beziehen.
4.2. Erscheint der Gast nicht bis 18:00 Uhr am vereinbarten Tag, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4.3. Die Gäste müssen das Zimmer am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr verlassen.
4.4. Je nach Hotelbelegung und gegen Gebühr kann ein früher Check-in oder ein später Check-out ermöglicht werden. Gäste, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, die Rezeption einen Tag vor Anreise zu informieren.
5. Verlängerung des Aufenthalts
5.1. Eine Verlängerung des Aufenthalts durch den Gast bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.
5.2. Sollte der Gast das Zimmer am bei der Anreise als Abreisetag angegebenen Tag nicht bis 12:30 Uhr räumen und keine vorherige Zustimmung des Dienstleisters zur Verlängerung vorliegt, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. In diesem Fall endet gleichzeitig die Leistungspflicht des Dienstleisters für den ursprünglich reservierten Zeitraum.
6. Preise
6.1. Die aktuellen Preislisten des Hotels sind auf der Informationstafel in der Hotellobby einsehbar. Preislisten für Zusatzleistungen befinden sich in den jeweiligen Hotelbereichen und im Informationsmaterial in den Hotelzimmern.
6.2. Der Dienstleister kann seine veröffentlichten Preise ohne vorherige Ankündigung ändern (z. B. aufgrund von Pauschalangeboten oder sonstigen Rabatten). Wurde eine Unterkunft vom Gast gebucht und vom Dienstleister schriftlich bestätigt, darf der vereinbarte Preis nicht mehr geändert werden. Die aktuellen Preise des Dienstleisters sind auf der Hotel-Website (www.hotel-kalvaria.hu) verfügbar.
6.3. Gäste können sich vor Inanspruchnahme der Leistungen jederzeit an der Rezeption über die Preise informieren.
6.4. Bei der Preisangabe weist der Dienstleister auf die Steueranteile (MwSt., Tourismusabgabe) gemäß den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden gesetzlichen Bestimmungen hin. Die veröffentlichten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Tourismusabgabe, die vor Ort zu entrichten ist. Entstehende Mehrkosten aufgrund von Änderungen der geltenden Steuergesetze (MwSt., Tourismusabgabe) können nach vorheriger Ankündigung an den Vertragspartner weitergegeben werden.
7. Angebote und Rabatte
7.1. Aktuelle Angebote und Rabatte werden auf der Hotel-Website veröffentlicht. Die veröffentlichten Rabatte gelten immer für Einzelzimmerbuchungen.
7.2. Veröffentlichten Rabatte können nicht mit anderen Vergünstigungen kombiniert werden.
7.3. Für Produkte mit speziellen Konditionen, Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen legt der Dienstleister die Bedingungen in individuell vereinbarten Verträgen fest.
8. Kinderermäßigungen
8.1. Kinder erhalten eine Ermäßigung, wenn sie im Zimmer der Eltern untergebracht sind. Bitte erkundigen Sie sich über aktuelle Rabatte direkt im Hotel.
8.2. Zustellbetten sind nur in bestimmten Zimmertypen möglich.
8.3. Der Bedarf an Zustellbetten ist vorab mit dem Dienstleister bei der Buchung abzustimmen.
9. Stornierungsbedingungen
9.1. Sofern im Hotelangebot keine anderen Bedingungen angegeben sind, gelten folgende Stornierungs- und Änderungsbedingungen:
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Eine Stornierung einer bestätigten Buchung mehr als 24 Stunden vor Anreise ist kostenfrei.
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Eine Stornierung einer bestätigten Buchung innerhalb von 24 Stunden vor Anreise oder bei Nichterscheinen berechtigt den Dienstleister, die Kosten für eine Übernachtung als Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Eine Rechnung über die Stornogebühr wird auf den Namen und die Anschrift des Vertragspartners ausgestellt.
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person (einschließlich Unternehmen, soziale Organisationen, Kirchen, Gemeinden, kommunale Einrichtungen, staatliche Organisationen und deren Einrichtungen usw.), ist die Stornogebühr auch dann vom Vertragspartner/Besteller zu zahlen, wenn die Unterkunftskosten ansonsten direkt vom Gast getragen würden.
10. Zahlungsweise und Garantie
10.1. Die Bezahlung der gebuchten Leistungen kann vor Ort in bar (HUF, EUR oder CHF), mit vom Dienstleister akzeptierten Kredit-/Debitkarten oder bei Einzelgästen per Vorausüberweisung erfolgen.
10.2. Bei Vorauszahlung – sofern nicht anders mit dem Dienstleister vereinbart – ist der Gast verpflichtet, den Betrag für die gebuchten Leistungen vor dem angegebenen Anreisetag auf das Bankkonto des Hotels zu überweisen, sodass der Betrag bis zum Anreisetag dem Konto des Hotels gutgeschrieben wird, oder durch eine unwiderrufliche Bestätigung seiner Bank nachzuweisen, dass die Überweisung erfolgt ist.
10.3. Weitere Zahlungsmöglichkeiten vor Ort
Weitere akzeptierte Zahlungsmittel im Hotel sind die OTP SZÉP-Karte, MKB SZÉP-Karte, K&H SZÉP-Karte sowie Gutscheine, die vom Hotel oder seinen Vertragspartnern ausgestellt werden.
10.4. Lyoness Cashback-Karte
Unser Hotel ist Akzeptanzstelle für die Lyoness Cashback-Karte. Mit dieser Karte gewährte Rabatte können bei Rack-Rate-Buchungen sowie à-la-carte-Konsumationen genutzt werden.
11. Ablehnung der Vertragserfüllung; Beendigung der Leistungspflicht
11.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Übernachtungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Leistung zu verweigern, wenn:
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der Gast das Zimmer oder die Hoteleinrichtungen nicht bestimmungsgemäß nutzt;
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der Gast das Zimmer am beim Check-in angegebenen Abreisetag nicht bis 10:00 Uhr räumt und keine vorherige Zustimmung zur Verlängerung des Aufenthalts vorliegt;
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der Gast die Sicherheit, Ordnung oder die Angestellten des Hotels gefährdet oder sich bedrohlich, beleidigend oder anderweitig inakzeptabel verhält oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht;
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der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet;
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der Vertragspartner die im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen nicht fristgerecht erfüllt.
11.2. Kann der Vertrag zwischen den Parteien aufgrund von höherer Gewalt („force majeure“) nicht erfüllt werden, gilt der Vertrag als beendet.
12. Unterbringungsgarantie
12.1. Kann das Hotel die im Vertrag vereinbarten Leistungen aus eigenem Verschulden (z. B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsstörungen) nicht bereitstellen, ist der Dienstleister verpflichtet, unverzüglich eine angemessene Unterbringung für den Gast sicherzustellen.
12.2. Der Dienstleister muss die vertraglich vereinbarten Leistungen zum bestätigten Preis für den vereinbarten Zeitraum oder bis zur Beseitigung des Hindernisses in einer Unterkunft derselben oder höheren Kategorie bereitstellen/anbieten. Alle zusätzlichen Kosten für die Ersatzunterkunft trägt der Dienstleister.
12.3. Sobald der Dienstleister diese Verpflichtungen vollständig erfüllt hat oder der Gast die angebotene Ersatzunterkunft akzeptiert hat, kann der Vertragspartner nachträglich keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
13. Rechte des Gastes
13.1. Durch Abschluss des Übernachtungsvertrags erwirbt der Gast das Recht zur üblichen Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten, der vom Hotel regelmäßig für Gäste bereitgestellten Einrichtungen sowie der üblichen Serviceleistungen während der ausgeschriebenen Öffnungszeiten.
13.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts Beschwerden über die erbrachten Leistungen einreichen. Der Dienstleister verpflichtet sich, schriftlich vorgebrachte oder protokollierte Beschwerden während des Aufenthalts zu bearbeiten.
14. Pflichten des Gastes
14.1. Zahlung der vereinbarten Gebühr bis zur im Bestätigungsschreiben angegebenen Frist oder bei Beendigung des Übernachtungsvertrags.
14.2. Bringen Gäste Speisen oder Getränke ins Hotel und konsumieren diese in öffentlichen Bereichen, ist der Dienstleister berechtigt, eine angemessene Gebühr zu erheben („Korkgeld“ bei Getränken). Essen und Getränke aus den gastronomischen Einrichtungen des Hotels dürfen von Gästen nicht nach außen gebracht werden.
14.3. Vor Inbetriebnahme von Elektrogeräten, die nicht zu den üblichen Reiseutensilien zählen, muss die Zustimmung des Dienstleisters eingeholt werden.
14.4. Die geschlossene Hotelparkfläche kann gegen Gebühr genutzt werden. Aktuelle Preise erhalten Sie an der Rezeption.
14.5. Der Verkehr auf dem Parkplatz richtet sich nach den geltenden Straßenverkehrsvorschriften. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 20 km/h.
14.6. Müllentsorgung
Gäste werden gebeten, Abfälle in den in den Zimmern und auf dem Hotelgelände bereitgestellten Müllbehältern zu entsorgen. Möbel dürfen weder aus den Zimmern noch aus dem Gebäude entfernt oder umgestellt werden.
14.7. Nutzung von Hoteleinrichtungen
Die Einrichtungen und Geräte des Hotels dürfen von Gästen nur auf eigene Verantwortung genutzt werden, wobei die angebrachten Nutzungshinweise und Bedienungsanleitungen verbindlich einzuhalten sind.
14.8. Rauchverbot
Gemäß dem Gesetz XLII von 1999 zum Schutz von Nichtrauchern ist unser Hotel seit dem 1. Januar 2012 eine Nichtraucher-Einrichtung. Das Rauchen ist in allen Innenbereichen, einschließlich der Gästezimmer und öffentlichen Bereiche (Restaurant, Spielzimmer, Spa, Lounges, Lobby), strengstens untersagt. Ein ausgewiesener Raucherbereich befindet sich auf dem Parkplatz und ist entsprechend gekennzeichnet. Gäste und andere Personen auf dem Hotelgelände müssen diese Regelung einhalten. Das Hotelpersonal ist befugt, Gäste und andere Personen auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen. Verstößt ein Gast oder eine andere Person auf dem Hotelgelände gegen diese Vorschriften und das Hotel wird von den zuständigen Behörden mit einer Geldstrafe belegt, behält sich das Hotel das Recht vor, diese Strafe auf die verantwortliche Person zu übertragen. Das Rauchen in den Gästezimmern oder im Hotelgebäude zieht eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 20.000 HUF nach sich.
14.9. Brandschutz
Im Brandfall müssen Gäste sofort die Rezeption benachrichtigen. Gäste sind verpflichtet, die Zimmer und Gemeinschaftsbereiche gemäß den Aushängen so schnell wie möglich zu verlassen. Die Benutzung von Aufzügen ist im Brandfall strikt untersagt.
14.10. Haftung für Schäden
Gäste, die Zimmer oder Hotelanlagen gemeinsam nutzen, haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
14.11. Pyrotechnische Geräte
Das Mitbringen pyrotechnischer Geräte (Feuerwerk, Böller oder ähnliche Gegenstände) auf das Hotelgelände ist streng verboten. Für andere genehmigungspflichtige Aktivitäten ist die schriftliche Zustimmung des Hotels sowie gegebenenfalls die Einholung behördlicher Genehmigungen durch die Gäste erforderlich.
14.12. Aufsichtspflicht für Minderjährige
Gäste sind dafür verantwortlich, dass Kinder unter 14 Jahren während des Aufenthalts im Hotel unter Aufsicht eines Erwachsenen bleiben.
14.13. Schadensmeldung
Gäste müssen Schäden unverzüglich dem Hotel melden und alle notwendigen Informationen zur Klärung des Vorfalls bereitstellen, ggf. auch für polizeiliche Ermittlungen oder Verfahren.
14.14. Videoüberwachung
Gäste nehmen zur Kenntnis, dass auf den gemeinsam genutzten Hotelbereichen (ausgenommen Umkleideräume und Sanitäranlagen, einschließlich Parkplatz und angrenzender Außenbereiche) aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung erfolgt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in den aushängenden Datenschutzinformationen enthalten.
14.15. Ordnungsgemäße Nutzung des Hotels
Gäste (einschließlich Besucher und mitreisender Personen) müssen das Hotelgebäude und dessen unmittelbare Umgebung ordnungsgemäß nutzen, ohne andere Gäste oder Besucher unnötig zu stören.
14.16. Zimmerkarten
Beim Check-out sind die Zimmerkarten an der Rezeption abzugeben. Bei Nichtabgabe, Verlust oder Beschädigung der Karten wird eine Entschädigungsgebühr erhoben, die beim Check-out zu zahlen ist. Zimmerkarten sind am Abreisetag bis 12:00 Uhr für den Zutritt zum Zimmer gültig, sofern keine Verlängerung mit dem Hotel vereinbart wurde. Danach verlieren die Karten ihre Gültigkeit.
15. Haustiere
15.1. Kleine Haustiere (Hunde, Katzen usw.) sind in unserem Drei-Sterne-Gebäude gegen Aufpreis erlaubt.
16. Rechte des Dienstleisters
16.1. Leistet der Gast keine Zahlung für in Anspruch genommene oder vertraglich reservierte, aber nicht genutzte Dienstleistungen, die stornierungspflichtig sind, hat der Dienstleister ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes, die ins Hotel mitgebracht wurden, zur Sicherung seiner Forderungen.
16.2. Die Rezeption, die eine ständige Aufsicht über das Hotelgelände gewährleistet, ist berechtigt, ein- und ausgehende Gäste zu überprüfen, ihre Identität festzustellen und im begründeten Fall Fahrzeuge beim Verlassen des Geländes zu kontrollieren.
16.3. Bei Bedarf ist das Empfangspersonal berechtigt, den Verkehr innerhalb des Hotelkomplexes zu regeln.
16.4. Sollte der Gast die Zahlung für in Anspruch genommene oder reservierte, aber nicht genutzte, kostenpflichtige Dienstleistungen nicht leisten, hat der Dienstleister gemäß dem ungarischen Zivilgesetzbuch ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes, die ins Hotel gebracht wurden. Die Vorschriften zum Vermieterpfandrecht sind entsprechend anzuwenden. Solange das Pfandrecht besteht, kann der Dienstleister die Mitnahme der verpfändeten Gegenstände verhindern. Betrifft das Pfandfahrzeug ein Eigentum des Gastes, beschränkt sich die Zurückbehaltung ausschließlich auf das Fahrzeug und darf in keinem Fall die persönliche Bewegungsfreiheit des Gastes oder der mitreisenden Personen einschränken. Personen dürfen das Hotelgelände ohne weitere Einschränkungen verlassen.
17. Pflichten des Dienstleisters
17.1. Bereitstellung der im Vertrag gebuchten Unterkunft und weiteren Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Service-Standards.
17.2. Untersuchung schriftlicher Beschwerden des Gastes und Ergreifen der notwendigen Maßnahmen zur Problemlösung, einschließlich schriftlicher Dokumentation.
17.3. Zum Schutz der Ruhe der Gäste ist Lärm auf dem Hotelgelände und auf den Terrassen nach 22:00 Uhr untersagt, einschließlich störend lauter Fernseher, Musikwiedergabe in den Zimmern und lauter Musik in der Hotellobby. Die Einhaltung obliegt dem Hotelpersonal.
18. Krankheit oder Tod des Gastes
18.1. Wird ein Gast während seines Aufenthalts krank und kann nicht selbst handeln, bietet der Dienstleister medizinische Unterstützung an.
18.2. Im Falle von Krankheit oder Tod des Gastes ist der Dienstleister berechtigt, eine Kostenentschädigung von den Angehörigen, Erben oder dem Rechnungspflichtigen des Gastes zu verlangen, einschließlich möglicher medizinischer und behördlicher Kosten, für vor dem Todesfall in Anspruch genommene Leistungen sowie für Schäden an Einrichtungen oder Inventar, die im Zusammenhang mit der Krankheit oder dem Todesfall entstanden sind.
19. Haftung des Dienstleisters
19.1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Gästegut entstehen, sofern die Gegenstände an einem vom Dienstleister zugewiesenen Ort, im Zimmer oder einem berechtigten Mitarbeiter übergeben wurden.
19.2. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unvorhersehbare Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Hotels oder seiner Mitarbeiter oder durch den Gast selbst verursacht wurden.
19.3. Der Dienstleister kann Bereiche innerhalb des Hotelgeländes sperren, die Gästen nicht zugänglich sind. Für Schäden oder Verletzungen des Gastes in diesen Bereichen übernimmt das Hotel keine Haftung.
19.4. Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur, wenn diese ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen oder die Annahme ausdrücklich verweigert wurde oder der Schaden aus Gründen entstanden ist, für die der Dienstleister nach den allgemeinen Vorschriften haftet. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Gast.
19.5. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden.
19.6. Der Dienstleister haftet nicht, wenn die Nutzung des Wellnessbereichs oder der Sportanlagen des Hotels aufgrund außergewöhnlicher Wartungsarbeiten oder aus Gründen der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingeschränkt oder nicht möglich ist.
19.7. Nutzung des Wellnessbereichs
Die Nutzung der Wellness-Einrichtungen des Hotels erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. In Bereichen in der Nähe von Wasser besteht erhöhte Rutschgefahr; für daraus resultierende Unfälle übernimmt das Hotel keine Haftung.
19.8. Meldung von Schäden
Der Gast ist verpflichtet, Schäden oder Zwischenfälle unverzüglich im Hotel zu melden und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Umstände aufzuklären, einschließlich möglicher Polizeiberichte oder behördlicher Verfahren.
19.9. Haftungsbegrenzung
Die Entschädigung für Schäden ist auf das Fünfzigfache des im Vertrag angegebenen Tageszimmerpreises begrenzt, es sei denn, der tatsächliche Schaden ist geringer.
19.10. Wertgegenstände in anderen Bereichen
Das Hotel übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die in anderen Bereichen der Anlage zurückgelassen werden.
20. Vertraulichkeit
Der Dienstleister stellt sicher, dass alle geltenden Datenschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften während der Erfüllung des Vertrages eingehalten werden.
21. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Jedes Ereignis oder jede Umstände, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen (z. B. Krieg, Feuer, Hochwasser, extreme Wetterbedingungen, Stromausfall, Streik), entbinden die Parteien für die Dauer des Ereignisses oder der Umstände von ihren vertraglichen Pflichten.
22. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1. Der Erfüllungsort ist der Standort des Hotels, das die Unterkunft bereitstellt.
22.2. Alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag unterliegen dem zuständigen Gericht am Sitz des Dienstleisters.
22.3. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Dienstleister und Gast findet ungarisches Recht Anwendung.
23. Datenschutzerklärung
Der Dienstleister legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Alle bereitgestellten persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verarbeitet und gesichert. Das Hotel ergreift technische und organisatorische Maßnahmen sowie Verfahren, die zur Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich sind.
Eine detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitungstätigkeiten des Dienstleisters ist auf der Website des Hotels und an der Rezeption verfügbar.
Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können künftig geändert werden; Änderungen werden auf der Website des Hotels veröffentlicht, und die aktuelle Version liegt an der Rezeption aus.
Gültig bis auf Widerruf.
Győr, 25. September 2025